Leitlinien - Seniorenbeirat-Waldkraiburg

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Leitlinien für den Seniorenbeirat der Stadt Waldkraiburg

Vorwort:

Der Seniorenbeirat der Stadt Waldkraiburg gibt sich zur Wahrung seiner Aufgaben folgende neue Leitlinien. Die bisherige Satzung vom 25. November 1997 bzw. vom 21. Februar 2003 tritt mit Beginn dieser Leitlinien außer Kraft.

§ 1

Aufgaben des Seniorenbeirats

Dem Seniorenbeirat der Stadt Waldkraiburg obliegt die Wahrnehmung und Förderung der besonderen Belange der älteren Mitbürger. Wahrgenommen werden diese Belange besonders gegenüber der Stadt und ihren Organen sowie bei kirchlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen der Stadt Waldkraiburg. Der Seniorenbeirat arbeitet überparteilich, überkonfessionell und ist verbandsunabhängig.
Der Seniorenbeirat der Stadt Waldkraiburg nimmt seine Aufgaben gegenüber den Organen der Stadt vor allem durch Anträge, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen war.

§ 2

Konstituierung und Zusammensetzung des Seniorenbeirates

Dem Seniorenbeirat gehören alle Mitglieder an, die sich bei der Konstituierung zur Verfügung stellen. Mit einer Zweidrittelmehrheit des Seniorenbeirats können während der Amtsperiode Personen in den Seniorenbeirat aufgenommen werden, die an dieser Arbeit Gefallen finden.
Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von 4 Jahren bestimmt.
Im jeweiligen Wahljahr werden die 60 - 65-jährigen Waldkraiburgerinnen und Waldkraiburger zu einer konstituierenden Sitzung eingeladen.
Die Beiräte wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter, eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer, eine Schatzmeisterin bzw, einen Schatzmeister sowie deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.
Vorsitzende(r), Stellvertreter(in), Schriftführer(in),und Schatzmeister(in) bilden den Vorstand des Seniorenbeirates.
Die/der Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat nach außen und sorgt für die Durchführung seiner Beschlüsse.
Im Falle seiner Verhinderung vertritt ihn sein Stellvertreter(in), bei Verhinderung beider die/der Schriftführer(in).
Die Wiederernennung aller Mitglieder des Seniorenbeirats ist möglich.

§ 3

Geschäftsgang

Der Seniorenbeirat tagt im Haus unterm Regenbogen, Siemensstrasse 3a.
Die/der Vorsitzende beruft den Seniorenbeirat einmal monatlich (außer Aug.), mindestens jedoch einmal im Kalender-Halbjahr oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Beiratsmitglieder, ein.
Die Einladung zur Seniorenbeiratssitzung erfolgt durch einen vorgefertigten Plan, der allen Mitgliedern im Vorhinein auszuhändigen ist.
Die Anträge und Beschlüsse, die Stadt Waldkraiburg betreffend, leitet die/der Vorsitzende an die betreffenden Referenten und an den Bürgermeister weiter.

§ 4

Abstimmungen

Beschlüsse des Seniorenbeirates können auf Antrag gefasst werden.
Jedes Mitglied muss sich an der Abstimmung beteiligen.

§ 5

Finanzierung

Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich. Die Stadt gewährt im Ramen ihres Haushaltes einen Zuschuss zur Deckung notwendiger Auslagen.
Größere Ausgaben (z.B. Seniorenfibel) werden zwischen Seniorenbeirat und Sozialreferenten/in abgesprochen.
Am Ende des Geschäftsjahres wird die Kasse von dem/der Sozialreferenten/in geprüft.
Bei einer Sitzung des Seniorenbeirats wird das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben und die Entlastung des Vorstandes beantragt.

§ 6

Änderung der Leitlinien

Die Leitlinien des Seniorenbeirats können geändert werden, wenn der Antrag mindestens 3 Wochen vor der nächsten Beiratssitzung schriftlich bei der/dem Vorsitzenden eingeht.
Die Änderung der Leitlinien kann nur mit mindestens Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 7

Auflösung

Der Seniorenbeirat kann nur in einer Beiratssitzung mit mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Das vorhandene Vermögen fällt an die Stadt Waldkraiburg.

§ 8

Inkrafttreten

Die Leitlinien treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Waldkraiburg, 29. Februar 2012

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